Haus- und Badeordnung

Haus- und Badeordnung  

1. Allgemeine Bestimmungen

Die Haus- und Badeordnung dient dem Wohlgefühl und der Sicherheit unserer Gäste und ist für jedweden Aufenthalt im Gebäude und auf dem Gelände der F3 Betriebsgesellschaft Kombibad Fellbach GmbH verbindlich. Der Begriff „Gast" wird im Folgenden für Besucher jeglichen Geschlechts gebraucht. Als Gast gilt, wer ein zum Einlass berechtigendes Eintrittsmedium gelöst oder anderweitig einen Vertrag geschlossen hat, der zum Einlass berechtigt oder der das Bad durch Nutzung einer anderen Berechtigung, wie z.B. Freikarte, betritt.

Mit Erwerb der Zugangsberechtigung schließt der Gast mit der F3 Betriebsgesellschaft Kombibad Fellbach GmbH, im Folgenden F3 genannt, einen privatrechtlichen Nutzungsvertrag, wobei diese Haus- und Badeordnung vollumfänglich Vertragsbestandteil wird, sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen akzeptiert werden.

Die Parkplatzordnung gilt als vertraglicher Bestandteil der Haus- und Badeordnung und ist, ebenso wie die Parkgebühren, über Aushänge auf dem Parkplatzgelände öffentlich einsehbar.

Das Personal oder weitere Beauftragte des Bades üben das Hausrecht aus. Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter ist Folge zu leisten. Besucher, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können des Hauses verwiesen werden. Im Falle eines Hausverweises wird das Eintrittsgeld nicht erstattet. Dem Nutzer des Bades bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Badbetreiber in diesem Fall keine oder eine wesentlich niedrigere Vergütung zusteht als das vollständige Eintrittsgeld. Darüber hinaus kann ein Hausverbot durch die Geschäftsleitung oder deren Beauftragte ausgesprochen werden.

Wer eine strafbare Handlung vornimmt, sich widerrechtlich Zutritt zum Gelände oder zur Betriebsanlage verschafft, absichtlich kein Entgelt entrichtet bzw. dies versucht und kostenpflichtige Leistungen nutzt, wird unverzüglich des Bades verwiesen und muss mit einer Strafanzeige rechnen.

Die gekennzeichneten und ausgewiesenen Bereiche des Betriebes werden aus Gründen der Sicherheit videoüberwacht. Die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes, insbesondere der § 4, werden eingehalten. Gespeicherte Daten werden unverzüglich gelöscht, wenn sie nicht mehr erforderlich sind oder schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen.

Politische Handlungen, Veranstaltungen, Demonstrationen, die Verbreitung von Druckschriften, das Anbringen von Plakaten oder Anschlägen, Sammlungen von Unterschriftenlisten sowie die Nutzung des Bades zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken sind verboten und im besonderen Fall nur nach Genehmigung durch die Geschäftsleitung erlaubt.

2. Öffnungszeiten und Zutritt

Die Öffnungszeiten des F3 werden von der Geschäftsführung festgesetzt und öffentlich im Internet und im Eingangsbereich bekannt gegeben.

Die Aufenthaltsdauer entspricht dem gelösten Tarif gemäß Tarifaushang. Bei Zeitüberschreitungen ist der entsprechende Betrag nachträglich auszugleichen. Die Schließzeiten beziehen sich auf den Zeitpunkt des Verlassens der Anlage. Die Bade- und Saunazeit endet 15 Minuten vor der Schließung, zu diesem Zeitpunkt ist der Bade- und Saunabereich zu verlassen.

Der beim Erwerb der Zugangsberechtigung ausgegebene Kassenbon ist bis zum Verlassen des Bades aufzubewahren. Jeder Nutzer muss im Besitz einer gültigen Zutrittsberechtigung für den jeweiligen Nutzungsbereich sein. Mit Betreten des Nutzungsbereiches ist eine Weitergabe der Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung nicht zulässig.

Eine Unterbrechung des Aufenthalts während der gebuchten Aufenthaltsdauer ist ausgeschlossen.

Personen, die wegen einer geistigen oder seelischen Behinderung hilflos sind, sich ohne fremde Hilfe nicht fortbewegen oder sich nicht an- und auskleiden können, ist der Zutritt nur in Begleitung einer volljährigen und geeigneten Person gestattet. Dies gilt auch für Personen mit Neigung zu Krampfanfällen.

Kinder unterliegen der gesetzlichen Aufsichtspflicht durch die Eltern oder anderer erwachsener, bevollmächtigter Begleitpersonen. Nichtschwimmern und Kindern unter 10 Jahren ist der Zutritt nur in Begleitung einer erwachsenen Begleitperson gestattet. Der Eintritt in die Sauna ist Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren nur in Begleitung einer erwachsenen und berechtigten Begleitperson gestattet.

Gelöste Eintritte, Wertgutscheine und Zeitgutschriften werden nicht zurückgenommen und können auch nicht verrechnet werden. Für verloren gegangene Gutscheine oder solche, die nicht eingelöst wurden, wird kein Ersatz geleistet.

Gutscheine verlieren drei Jahre nach Kaufdatum zum Jahresende ihre Gültigkeit.

Die Geschäftsleitung kann die Benutzung und das Angebot des F3 jederzeit ganz oder teilweise einschränken (u.a. betriebliche Störungen, Sanierungen, Revision). Ansprüche gegen den Betreiber oder die Reduzierung des gelösten Eintrittstarifs sind aus diesem Grunde ausgeschlossen.

Sind Teile des Betriebes aufgrund von Foto- und Filmaufnahmen, Veranstaltungen, Kursen u.Ä. nicht zu benutzen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Reduzierung des Eintrittspreises.

Keinen Zutritt haben Personen

  • mit ansteckenden oder meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden)
  • mit offenen Wunden
  • die betrunken sind oder unter Einfluss berauschender Mittel stehen.

Das Mitbringen von alkoholischen Getränken und Tieren ist untersagt.

Das Badepersonal entscheidet über einen eventuellen Hausverweis. Einer entsprechenden Aufforderung ist unverzüglich Folge zu leisten.

Bei Überfüllung kann das F3 zeitweise für neu ankommende Gäste gesperrt werden.

3. Eintrittsmedien

Jeder Gast erhält nach Zahlung der gewählten Tarifart an der Kasse ein Eintrittsmedium. Der Kassenbon muss selbstständig überprüft werden, spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden. Der Kassenbon muss bis zum Verlassen der Anlage aufbewahrt werden.

Das Eintrittsmedium dokumentiert die Zugangsberechtigung und dient während der Benutzung des Bades zur Kreditierung in Anspruch genommener Leistungen, die durch Aufbuchung bis zum Maximalbetrag (150,00 € bei Erwachsenen, max. 25,00 € bei Kindern / Jugendlichen) auf dem jeweiligen Eintrittsmedium erfasst werden.

Gelöste Eintrittsmedien werden nicht zurückgenommen, verlorene Eintrittsmedien oder nicht ausgenutzte Angebote werden nicht erstattet. Der mit dem Eintrittsmedium ausgehändigte Kassenbeleg ist sorgfältig aufzubewahren.

Auf dem Eintrittsmedium aufgebuchte Leistungen sind durch den Inhaber des Eintrittsmediums vor Verlassen des Bades zu zahlen.

Der Umfang der durch das Eintrittsmedium dokumentierten Zugangsberechtigung richtet sich nach dem gelösten Tarif gemäß Tarifaushang. Die Nutzungszeit beginnt mit Durchschreiten der Zugangssperre und endet mit Bezahlung des Zahlbetrages und/oder Übergabe des Eintrittsmediums an das Kassenpersonal und/oder Einwurf in die Ausgangs-Drehsperre. Aus- und Ankleidezeit sind somit in die Nutzungszeit einbezogen. Bei Zeitüberschreitung gelten die Nachzahlungsbeträge, die durch Aushang bzw. in den ausliegenden Preislisten bekannt gegeben sind.

Das Personal ist berechtigt, vor dem Verkauf ermäßigter Tarife den Personalausweis oder eine andere Legitimation für die Ermäßigung zu verlangen. Ermäßigungen werden nur berücksichtigt, wenn der Nachweis über die entsprechende Berechtigung vor Erwerb des Eintrittsmediums erbracht wurde. Nachträgliche Erstattungen erfolgen nicht. Es kann jeweils nur eine Art der Ermäßigung in Anspruch genommen werden.

Bei missbräuchlicher Verwendung eines echten oder falschen Eintrittsmediums, insbesondere bei Verwendung gestohlener oder gefälschter Eintrittsmedien, hat der Gast den entstandenen Schaden in nachgewiesener Höhe zu erstatten.  Die Erstattung einer Strafanzeige beim Verdacht des Vorliegens einer strafrechtlich relevanten Handlung behalten wir uns vor.

Jeder Verlust eines Eintrittsmediums muss, zur Vermeidung weiteren Schadens, umgehend dem Kassenpersonal gemeldet werden, damit eine Sperrung des Eintrittsmediums anhand des Kassenbeleges veranlasst werden kann.

Kann der Kassenbeleg bei Verlust des Eintrittsmediums nicht vorgelegt werden, so ist der gesamte Kreditrahmen je Eintrittstarif (bis zu 150,00 Euro) und eine Gebühr für das verlorene Medium in Höhe von € 15,00 zu entrichten. Wird das Medium wieder gefunden, wird der Betrag abzüglich der tatsächlich entstandenen Kosten zurückerstattet. Dem Besucher wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Die Weitergabe von Eintrittsmedien ist untersagt.

3. Verhalten

Der Aufenthalt in den Nassbereichen sowie in den Schwimmbecken ist nur in Badekleidung gestattet (ausgenommen Saunabereich). Zur Vermeidung von Verunreinigungen haben auch Babys und Kleinkinder in den Badebereichen Badekleidung, sowie – falls erforderlich- geeignete Schwimmwindeln zu tragen.

Hinweisschilder für die Einrichtungen / Attraktionen sind zu beachten.

Nichtschwimmer dürfen nur den für sie bestimmten Teil der Schwimmbecken benutzen.

Gegenstände aus Glas / Porzellan dürfen aufgrund der Verletzungsgefahr im Umkleide-, Sanitär-, Sauna- und Badebereich nicht benutzt werden. Ausgenommen sind hier die Restaurantbereiche. Für die Entsorgung von Abfall sind die zur Verfügung gestellten Behälter zu benutzen.

Fundgegenstände sind beim Badepersonal abzugeben. Über diese wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.

Mitgebrachte Wertgegenstände sind in den dafür vorgesehenen Garderobenschränken und / oder Wertfächern aufzubewahren. Gäste sind für die Aufbewahrung des Eintrittsmediums selbst verantwortlich. Bei schuldhaftem Verlust des Eintrittsmediums ist ein dadurch entstandener Schaden zu ersetzen. Garderobenschränke und / oder Wertfächer, die nach Betriebsschluss noch verschlossen sind, dürfen von F3 Mitarbeitern geöffnet werden. Der Inhalt wird als Fundsache behandelt.

Zum Umkleiden sind die Kabinen im Umkleidebereich zu benutzen. Das Umziehen auf den Gängen ist nicht gestattet.

Vor dem Baden, Saunieren und Schwimmen hat jeder Badegast gründlich zu duschen. Die Verwendung von Seife, Duschgel u. ä. außerhalb der Duschräume ist nicht gestattet. Körperpflegearbeiten wie Rasieren, Maniküre- oder Pediküremaßnahmen, das Entfernen von Hornhaut, Haarefärben u.ä. sind untersagt.

Der Aufenthalt in den Barfußgängen, Duschräumen und der Schwimmhalle ist nur in Badebekleidung gestattet.

Seitliches Einspringen sowie das Hineinstoßen oder Werfen anderer Personen in das Becken sind untersagt.

Rauchen ist im gesamten Innenbereich verboten und ausschließlich in den ausgewiesenen Zonen in den Außenbereichen gestattet. Es sind die aufgestellten Aschenbecher zu benutzen. Shisha-Rauchen ist grundsätzlich untersagt.

Auf andere Gäste ist zu achten. Störungen und Belästigungen anderer Besucher sind zu unterlassen. Den Badegästen ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Tonwiedergabe- oder Fernsehgeräte zu benutzen.

Das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Erlaubnis ist nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke und für die Medien bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung der Geschäftsführung.

Im Saunabereich ist die Nutzung von Mobiltelefonen, sowie von foto- und videofähigen Geräten verboten.

Das Reservieren von Liegen ist untersagt. Liegen, die erkennbar über einen längeren Zeitraum nicht genutzt wurden, können für andere Badegäste freigegeben und die dort gelagerten Gegenstände bis zur Abholung eingelagert werden.

Besondere Bestimmungen:

Im Hinblick auf die Sicherheit unserer Gäste ist es nicht gestattet:

  • zu rennen.
  • von den Beckenrändern ins Wasser zu springen.
  • Attraktionen (Pilz, Nackendusche, Sprungbretter) zu anderen, als zu den vorgesehenen Zwecken zu benutzen.
  • an den Einstiegsleitern und anderen Haltestangen zu turnen.
  • die Becken - außer über die Treppen - zu betreten und zu verlassen.
  • die Badezonen und Schwimmbecken zu verunreinigen und auf dem Boden oder dem Badewasser auszuspucken.
  • an den Bahnen-Absperrleinen zu turnen.
  • die Rutschen anders als auf den Hinweistafeln vorgegeben zu benutzen.

4.Saunabenutzung

Die bislang aufgeführten Punkte gelten auch für den Saunabereich.

Der Saunabereich ist eine textilfreie Zone, Badebekleidung muss im Eingangsbereich abgelegt werden. Die Benutzung des Gastronomiebereiches ist ausdrücklich nur mit Handtuch und/oder Bademantel gestattet.

Der Zutritt zum Saunabereich ist nur mit der entsprechenden Berechtigung gestattet, die bei Bezahlung an der Kasse oder durch nachträgliche Aufbuchung am Sauna-Drehkreuz auf das Eintrittsmedium erfolgt.

Der Eintritt in die Sauna ist Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren nur in Begleitung einer erwachsenen und berechtigten Begleitperson gestattet.

Zu Beginn des Saunaaufenthaltes ist eine gründliche Körperreinigung erforderlich. Die Verwendung von Seife, Duschgel u. ä. außerhalb der Duschräume ist nicht gestattet. Körperpflegearbeiten wie Peelings, Rasieren, Maniküre- oder Pediküremaßnahmen, das Entfernen von Hornhaut, Haarefärben u.ä. sind untersagt.

Die Anwendung von Salz- und Zuckerpeelings ist ausschließlich in den Duschräumen oder nach Ausgabe durch das Personal gestattet. Keinesfalls dürfen die Kristalle auf Saunaöfen aufgebracht werden.

Aufgüsse werden nur durch das Personal vorgenommen.

Selbst mitgebrachte Aufgussmittel sind ausdrücklich verboten.

Die Liege- und Sitzgelegenheiten in der Saunakabine dürfen nur mit ausreichend großen und trockenen Handtuchunterlagen genutzt werden.

Badetücher sind beim Verlassen der Saunakabinen mitzunehmen. Sie dürfen nicht zum Trocknen in den Kabinen gelassen werden.    

Aus Sicherheitsgründen dürfen Saunatücher niemals über die Öfen bzw. deren Schutzgitter gehängt werden.

Badeschuhe sind vor der Saunakabine abzustellen.

Das Schweißschaben in den Saunakabinen ist aus hygienischen Gründen zu unterlassen.

Das Reservieren von Stühlen und Liegen können wir aus Rücksicht auf andere Badegäste nicht gestatten. Bei Bedarf ist das Personal berechtigt, die Gegenstände abzuräumen.

Im Saunabereich ist die Nutzung von Mobiltelefonen, sowie von foto- und videofähigen Geräten untersagt.


5. Benutzung der Rutschen und Sport- und Spielgeräte

Im Bereich der Rutschen, der Sprung- und Klettereinrichtungen, des Spielplatzes und der Freispielflächen ist seitens der Besucher besondere Vorsicht geboten, um eine Gefährdung der eigenen Unversehrtheit und der anderen Personen zu vermeiden.

Auf die folgenden Bestimmungen zu den Rutschen wird besonders hingewiesen:

  • Die an den Einstiegen angebrachten Ampelanlagen sind unbedingt zu beachten.
  • Auf die Benutzerhinweise zu Mindestgröße, Gewicht und Altersbeschränkungen, sowie der erlaubten Rutschhaltung wird ausdrücklich hingewiesen. Diese Hinweise sind uneingeschränkt zu beachten.
  • Nach dem Rutschvorgang sind die Auslaufbecken unverzüglich zu verlassen, um einen Zusammenstoß mit dem nachfolgenden Rutschenbenutzer zu verhindern.
  • Es ist strengstens verboten, während des Rutschvorganges zu bremsen oder die Rutschen hinaufzulaufen.
  • Das Tragen von Schmuck und Augengläsern (auch Taucherbrillen) während des Rutschens ist nicht erlaubt. Gleiches gilt für Schwimmhilfen und Badeschuhe.
  • Nach dem Benutzen der Reifenrutsche sind die Reifen wieder in das Reifenlager zu räumen.

6. Haftung

Die Badeeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder schuldhafter Beschädigung haftet der Benutzer für den entstandenen Schaden.

Die Benutzung der Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des F3, die gesamte Anlage in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. Für Schäden haftet das F3 – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur

  • bei Vorsatz
  • bei grober Fahrlässigkeit unserer Organe und leitenden Angestellten (hier begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden)
  • bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
  • bei Mängeln, die arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit garantiert wurde

7. Inkrafttreten

Die Haus - und Badeordnung tritt am 20. Januar 2024 in Kraft. Die bisher gültige Fassung tritt gleichzeitig außer Kraft.

Fellbach, 20. Januar 2024

Die Geschäftsleitung

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